CORONA-UPDATE 25.06.21
(Update vom 25.06.21, 11:40 Uhr)
Per 26.06.21 werden weitere Lockerungsschritte umgesetzt. Für medizinische Praxen ändert nichts. Namentlich die Maskenpflicht für PatientIn und TherapeutIn bleibt bestehen.
CORONA-UPDATE 22.04.21
(Update vom 22.04.21, 10:10 Uhr)
Aufgrund der Lockerung der Massnahmen gegen den Corona-Virus durch den Bund dürfen wir in unserer Praxis folgendes umsetzen:
- Es gelten wieder die regulären Zeiten für die Durchführung von Qi Gong, Klangmeditation und Klangmassage. Sprich sie dürfen auch nach 19.00 Uhr abgehalten werden.
- Qi Gong Gruppenkurs findet wieder persönlich statt. Bei gutem Wetter wird draussen im Freien trainiert und bei schlechtem Wetter in den Räumlichkeiten von anisanis.
- Die Klangmeditation darf mit 8 Teilnehmern (plus Leitung) abgehalten werden.
Bitte beachtet, die Hygieneregeln, die im Rahmen des Schutzkonzepts eingehalten werden müssen.
CORONA-UPDATE 13.01.21
(Update vom 14.01.21, 10:42 Uhr)
Der Praxisbetrieb anisanis kann wie bis anhin weiter geführt werden, auch nach den neusten Änderungen vom 13.01.21.
Covid-19-Verordnung besondere Lage, Änderungen vom 13.01.21 nachlesen.
Für TCM-Praxen gilt (Art. 5f lit. a der oben genannten Verordnung):
- Alle Praxen dürfen von Montag bis Samstag, jeweils von 06.00 – 19.00 Uhr geöffnet sein.
- Therapeutinnen und Therapeuten, welche eine kantonale Berufsausübungsbewilligung haben, dürfen im Kanton, in welchem die Bewilligung gilt, auch ausserhalb der unter Punkt 1 genannten Tage und Zeiten Behandlungen anbieten.
Bitte beachtet, die Hygieneregeln, die im Rahmen des Schutzkonzepts eingehalten werden müssen.
Hygieneregeln des bundesamtes für gesundheit (BAG)
Seit Lockerung des Lockdowns am 27. April 2020 bestehen besondere Hygienevorschriften, die wir im Rahmen unseres Schutzkonzepts während unseren Behandlungen einhalten. Alle TCM-Behandlungen sämtlicher Methoden dürfen seit dem 27. April 2020 wieder durchgeführt werden. Bei Fragen steht das anisanis team gerne zur Verfügung.
Jeder Besucher/Patient verpflichtet sich, in den Räumlichkeiten der Praxis anisanis die jeweils aktuellen Hygieneregeln des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) sowie die Weisungen der Praxis einzuhalten. Der Besuch der Räumlichkeiten der Praxis anisanis ist untersagt für Besucher mit Krankheitssymptomen, bei Verdacht auf Ansteckung mit übertragbaren Krankheitserregern und/oder einer (behördlich oder selbst) verordneten Quarantäne. Das Ansteckungsrisiko kann selbst bei Einhaltung der Hygieneregeln nicht vollumfänglich ausgeschlossen werden. Die Praxis schliesst jede diesbezügliche Haftung aus.
änderungen bei den nicht krankenkassenanerkannten Behandlungsmethoden aufgrund Bundesratsmassnahmen gültig ab 22.12.20
(Update vom 21.12.20, 21:30 Uhr)
Der Bundesrat hat am 18.12.20 weitere Massnahmen gegen die Verbreitung des Coronavirus beschlossen. Diese haben Auswirkungen auf die nicht krankenkassenanerkannten Behandlungsmethoden wie Klangmeditation, Klangmassage und Qi Gong. Die folgenden Massnahmen sind ab 22.12.20 gültig:
- Klangmeditationen, Klangmassagen und Qi Gong darf nur bis 19.00 Uhr durchgeführt werden
- Klangmeditation findet wie gehabt drinnen im Himmel statt
- Qi Gong: Ganz wie in Wudang, trainieren wir nun unter freiem Himmel und bei Wetter welches uns zur Qi Gong Zeit geschenkt wird. Deshalb bitten wir Dich wetterfeste Kleidung und Schuhe mitzunehmen.
- Die maximale Anzahl der Teilnehmer (inkl. Leitung) beträgt 5 Personen
- Das Schutzkonzept vom 19.10.20 hat weiterhin Gültigkeit und muss eingehalten werden
Die krankenkassenanerkannten Behandlungsmethoden der TCM (z.B. Akupunktur, Shiatsu und Tuina) dürfen wie gehabt ohne zeitliche Einschränkung durchgeführt werden.
REVISION DES CORONA-SCHUTZKONZEPTS PER 19.10.20 (UPDATE VOM 19.10.20)
(Update vom 19.10.20, 11:35 Uhr)
Der Bundesrat hat an seiner gestrigen Sitzung Massnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 beschlossen, die schweizweit Gültigkeit haben. Daraus ergeben sich Anpassungen des Schutzkonzeptes von FMH und CAMsuisse.
Dies sind die Änderungen im Überblick:
- Maskenpflicht für alle Anwesenden in allen Innenräumen: Mitarbeitende, Patietenten und Begleitpersonen müssen in allen Räumen uneingeschränkt Maske tragen. Mitarbeitende müssen weiterhin zertifizierte Hygienemasken (mind. Typ II oder Typ IIR) tragen. Patienten dürfen auch eine «Community Mask» (Stoffmaske) tragen.
Für zwingend auszuführende Verrichtungen beim Patienten, die durch das Tragen einer Maske nicht möglich sind, kann diese durch den Patienten für dieses Zeitfenster soweit abgenommen werden, wie dies erforderlich ist. - Weisen Sie Patienten bereits bei der Anmeldung auf die Maskenpflicht hin.
- Sollte der Patient dennoch ohne Maske zur Konsultation erscheinen, versorgen Sie ihn umgehend mit einer Maske.
- Auch mit Maske gilt für alle der Mindestabstand von 1,5 Metern. Das gilt soweit möglich auch für die Anamnese und die Behandlung.
Corona-Schutzkonzept per 19.10.20 (Update vom 19.10.20) bezüglich Qi Gong Training in Gruppen
Neu gilt ab Montag, 19.10.2020 die verschärfte Maskenpflicht für die ganze Schweiz.
Dies bedeutet, dass die KursteilnehmerInnen und LehrerInnen die Trainingslokalität mit Maske betreten. Im Eingangs- und Garderobenbereich gilt eine Maskentragepflicht, nicht aber im Trainingsraum. Weiterhin gilt unser Schutzkonzept mit den Abstandsregeln (1.5 Meter).
Sollten zusätzliche kantonale Bestimmungen einführt werden, sind diese ebenfalls zu beachten.
Beim organisierten Üben im öffentlichen Raum (Üben im Park) mit Schutzkonzept besteht keine Beschränkung auf 15 Personen. Sofern der Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann, besteht keine Maskenpflicht. Wie bis anhin muss jemand die Verantwortung tragen, dass eine Personenliste mit Telefonnummern der anwesenden Personen geführt wird und die Rückverfolgung gewährleistet ist.
Revision des Corona-Schutzkonzepts per 10.09.20 (Update vom 17.09.20)
(Update vom 17.09.20, 17:30 Uhr)
Neu muss gezielt nach COVID-19-Symptomen gefragt werden (u.a. Halsschmerzen, trockener Husten, Kurzatmigkeit, Brustschmerzen, Fieber, plötzlicher Verlust des Geruchs- und / oder Geschmackssinns). Wenn diese Symptome vorliegen, muss der Patient/-in sofort mit einer Maske versorgt und direkt an den Hausarzt mit Verdacht auf COVID-19 oder an die kantonale Corona-Hotline verwiesen werden.
Verschärfte Massnahmen - äNDERUNGEN AM SCHUTZKONZEPT
(Update vom 16.07.20, 16:40 Uhr)
Änderungen im Schutzkonzept - gültig ab sofort:
- Der Mindestabstand im Wartezimmer ist neu 1,5 Meter
- Zeitschriften und Spielsachen müssen aus dem Wartezimmer entfernt werden
- Die Datenerfassung für das Contact Tracing umfasst auch Begleitpersonen
- Händewaschen ist für Patienten und allfällige Begleitpersonen beim Betreten der Praxisräume Pflicht. Desinfektionsmittel alleine reicht nicht.
- Abfalleimer für Papierhandtücher müssen einen Deckel haben
Was gleich bleibt:
- Es müssen zertifizierte Masken getragen werden (Typ II oder Typ IIR)
- Die Hygienemaske ist während der gesamten Konsultation, respektive Arbeitszeit mit direktem Patientenkontakt oder bei Kontakt mit anderen Mitarbeitenden zu tragen
LOCKERUNG DES LOCKDOWNS AB MONTAG DEM 27. APRIL
(Update vom 16.04.20, 17:15 Uhr)
Liebe Patientenschaft bei anisanis
Gute Neuigkeiten aus Bern: Am 27. April können wieder alle “Ambulante und stationäre medizinische Behandlungen” stattfinden. “Darunter fallen auch Massagen, der Zahnarztbesuch und so weiter.” (BR Alain Berset an der Medienkonferenz). Ab dann dürfen auch TCM-Behandlungen sämtlicher Methoden wieder durchgeführt werden. Die Praxis wird weiterhin mit dem spezifischen Schutzkonzept für unsere Branche arbeiten.
BIS ZUM 27. APRIL GALTEN DIE VERSCHÄRFTEN MASSNAHMEN UND ES WURDE NUR MIT “COVID-19-VERORDNUNG” BEHANDELT
Wir führen Behandlungen in dieser Ausnahmesituation nur noch auf spezifische ärztlichen Verordnung durch. Der Behandlungsgrund muss dringend und nicht aufschiebbar sein.
Die Praxis hält für relevante und dringend nötige Behandlungen seine Türen geöffnet.
"Dringend" muss sich nicht direkt auf den Corona Virus selber beziehen. Auch Schmerzbehandlungen oder Akut-Beschwerden fallen darunter.
Auf die beiden Methoden Shiatsu und Tuina müssen wir im Moment leider verzichten, jedoch verschreiben wir zurzeit vermehrt Phyto-Tinkturen zur Immunsystem-Unterstützung oder zur Stabilisierung der wegen dem Virus unterbrochenen Behandlungsprozesse. Es können auch Skype-Sitzungen vereinbart werden. Ernärungsberatungen finden ebenfalls weiterhin und per Skype statt.
Wer unsicher ist, ob er seine Termine weiterhin wahrnehmen darf, oder Fragen hat, darf sich auch direkt mit seinem Therapeuten besprechen. Die MPA’s von anisanis stellen den Kontakt her.
Das anisanis Team steht Dir auch in diesen schwierigen Zeiten zur Seite.
herzlich und mit viel Licht und Zuversicht in den Herzen
praxis anisanis